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  Aufnahme
 

Die Aufnahme

Informationsangebote

Die Kosten der Förderung tragen gemäß §39,40 BSHG die Träger der Sozialhilfe.

Interessierte Eltern und/oder Angehörige von Kindern mit Förderbedarf im Bereich der geistigen Entwicklung können unter der angegebenen Telefonnummer ein Informatios- und Beratungsgespräch vereinbaren.

Neben der Besichtigung des Hauses besteht für Eltern auch die Möglichkeit einer Hospitation in einer Klasse der Tagesbildungsstätte.

Über die Aufnahme eines Schülers in die anerkannte Tagesbildungsstätte entscheidet ie zuständige Schulamtsdirektion auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens.
 
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