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  Schulzeit
 

Die Schulzeit

Jedes Kind und jeder Jugendliche hat das Recht auf Bildung und Entfaltung seiner Persönlichkeit. Die Tagesbildungsstätte (TBST)  analog Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung des Christophorus-Werkes übernimmt die gesetzlich geregelte Bildungs- und Erziehungsarbeit für Schüler(innen) mit dem entsprechenden sonderpädagogischen Förderbedarf. Auf Grundlage §§ 162 ff des Niedersächsischen Schulgesetzes erfüllen Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung, zum Teil auch zusätzlichen Beeinträchtigungen und Mehrfachbehinderung, aus dem südlichen Landkreis Emsland ihre Schulpflicht in der Tagesbildungsstätte. Wir nehmen alle diese Schüler(innen) unabhängig von Art, Grad und Schwere ihrer Beeinträchtigungen auf.
Die Schulzeit beträgt in der Regel zwölf Jahre und gliedert sich in vier Bereiche:

 

-   Unterstufe: (Primar-Bereich, auch in kooperativer Beschulung  möglich) ca. 6 bis 10 Jahre zurzeit 8 Klassen an 6 Grundschulen

-  Mittelstufe: (Sekundar-Bereich) ca. 10 bis 14 Jahre zurzeit 5 Klassen

-  Oberstufe: ca. 14 bis 17 Jahre  zurzeit 3 Klassen


-   Abschlussstufe: (Berufsorient. Bereich) ca. 17 bis 20 Jahre zurzeit 4 Klassen
 
 
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